AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen

Inhaltsverzeichnis

  1. Geltungsbereich
  2. Vertragsschluss
  3. Widerrufsrecht
  4. Preise und Zahlungsbedingungen
  5. Stornierung
  6. GEMA
  7. Leistungserfüllung und Haftung
  8. Anwendbares Recht
  9. Alternative Streitbeilegung

1) Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) des Mike Buschmann, handelnd unter „DJ Mücke“ (nachfolgend „Anbieter“), gelten für alle Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen, die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend „Kunde“) mit dem Anbieter hinsichtlich der vom Anbieter auf seiner Website dargestellten Leistungen abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart. Höhere Gewalt, Gewerbeeinstellung, Maßnahmen von Behörden oder ähnliche unvorhergesehene Ereignisse entbinden den Anbieter von der Erfüllung abgeschlossener Verträge.

1.2 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

2) Vertragsschluss

Der Kunde kann per Telefon, Fax, E-Mail, Brief oder über das auf der Website des Anbieters vorgehaltene Online-Kontaktformular eine unverbindliche Anfrage auf Abgabe eines Angebots an den Anbieter richten. Der Anbieter lässt dem Kunden auf dessen Anfrage hin per E-Mail, Fax oder Brief, ein unverbindliches Angebot zur Erbringung der vom Kunden zuvor ausgewählten Dienstleistung zukommen. Dieses Angebot kann der Kunde durch eine gegenüber dem Anbieter abzugebende Annahmeerklärung per Fax, E-Mail oder Brief oder durch Zahlung der vom Anbieter angebotenen Vergütung innerhalb von 7 (sieben) Tagen ab Zugang des Angebots annehmen, wobei für die Berechnung der Frist der Tag des Angebotszugangs nicht mitgerechnet wird. Alle Angebote sind, sofern schriftlich nicht anders vereinbart, stets freibleibend und unverbindlich. Die im Internet oder Anzeigen angegebenen Preise und Leistungs- Beschreibungen sind unverbindlich, soweit sie nicht im Vertrag ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

Für die Annahme durch Zahlung ist der Tag des Zahlungseingangs beim Anbieter maßgeblich. Fällt der letzte Tag der Frist zur Annahme des Angebots auf einen Samstag, Sonntag, oder einen am Sitz des Kunden staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Nimmt der Kunde das Angebot des Anbieters innerhalb der vorgenannten Frist nicht an, so ist der Anbieter nicht mehr an sein Angebot gebunden. Hierauf wird der Anbieter den Kunden in seinem Angebot nochmals besonders hinweisen.

3) Widerrufsrecht

Verbrauchern steht grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu. Nähere Informationen zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung des Anbieters.

4) Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Sofern sich aus der Leistungsbeschreibung des Anbieters nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Preisen um Gesamtpreise. Umsatzsteuer wird nicht ausgewiesen, da der Anbieter Kleinunternehmer im Sinne des § 19 Abs. 1 UStG ist.

4.2 Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum fällig. Die Bezahlung erfolgt mittels Banküberweisung auf das in der Rechnung angegebene Geschäftskonto unter Angabe der Rechnungsnummer.

5) Stornierung

Der Kunde ist berechtigt, vom Vertrag bis zum Beginn der Veranstaltung zurückzutreten. Der Rücktritt muss dem Anbieter gegenüber in Textform erklärt werden.

Bei Rücktritt vom Vertrag wird eine pauschale Vergütung fällig:

  • bis 90 Tage vor der Veranstaltung 30 % der Vergütung
  • bis 45 Tage vor der Veranstaltung 50 % der Vergütung
  • bis 10 Tage vor der Veranstaltung 95 % der Vergütung

Dem Kunden steht der Nachweis offen, dass der Anbieter sich höhere Aufwendungen erspart hat oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erworben oder zu erwerben böswillig unterlassen hat.

6) GEMA

Die Prüfung, ob eine Veranstaltung GEMA-pflichtig ist, obliegt dem Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Genehmigungen und Anmeldungen auf eigene Kosten einzuholen. Fehlt wissentlich oder unwissentlich eine notwendige Anmeldung oder Genehmigung, so ist der Kunde gegenüber dem Anbieter in voller Höhe schadenersatzpflichtig, sollte die GEMA Regressansprüche gegenüber dem Anbieter geltend machen. Für private Familienfeiern müssen in der Regel keine GEMA-Gebühren entrichtet werden.

(URTEIL VOM AMTSGERICHT MÜNCHEN. AZ.: 161C 28978/00), DA HIER KEINE “ÖFFENTLICHKEIT” IM BESCHRIEBENEN SINNE VORLIEGT. EINEN DEFINIERTEN PERSONENKREIS, DER IN EINEM NACHWEISLICH FAMILIÄREN ODER UNMITTELBAR FREUNDSCHAFTLICHEN VERHÄLTNIS (Z.B. EINGELADENE ARBEITSKOLLEGEN) ZUM Z.B. HOCHZEITSPAAR STEHT. IN DIESEN FÄLLEN MÜSSEN KEINE GEBÜHREN GEZAHLT WERDEN. BITTE BEACHTEN SIE, DASS FEIERN MIT MÜNDLICH AUSGESPROCHENEN EINLADUNGEN AN NICHT DIREKT ABSEHBARE GÄSTE AUS DEM ERWEITERTEN BEKANNTENKREIS UND OHNE DIREKTE VERBINDUNG ZUM BRAUTPAAR, ZUM JUBILAR ODER ANDEREM VERANSTALTER EINES EVENTS ALS ÖFFENTLICH GELTEN KÖNNEN UND GEBÜHRENPFLICHTIG SIND. EBENSO IST DER KLASSISCHE ABSCHLUSS-, ENTLASSUNGS- ODER ABIBALL KEIN REIN PRIVATES FEST. HIER MÜSSEN GEMA-GEBÜHREN ORDNUNGSGEMÄß BERECHNET UND FRISTGERECHT GEZAHLT WERDEN.

Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Sie können unter Umständen falsch oder teilweise veraltet sein. Deshalb gilt, informieren Sie sich immer im Vorfeld darüber, ob Ihre geplante Veranstaltung anmelde- und gebührenpflichtig ist und schließen Sie ggf. mit der GEMA einen Vertrag über die jeweilige Musiknutzung ab. Wir empfehlen Ihnen, Auskünfte immer schriftlich der jeweiligen Stelle zu übersenden. Dies ermöglicht Ihnen, dass Sie einen Nachweis über den Schriftverkehr bekommen und schafft zudem auch Beweise. Für gezielte Anfragen wählen Sie bitte die nachfolgend aufgeführte Kontaktstelle aus.


Bezirksdirektion Dresden

Zuständigkeitsbereiche: Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen
Zittauer Straße 31
01099 Dresden

Telefon: + 49 (0) 351 818 462 0
Fax: + 49 (0) 351 818 470 0
E-Mail: bd-dd@gema.de

Webseite: www.gema.de


Der Kunde übernimmt die eventuell anfallenden Gebühren und wird diese direkt an die GEMA entrichten. Der Anbieter hat seine Musiksammlung ordnungsgemäß bei der GEMA nach dem Tarif VR-Ö lizensiert. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der GEMA.

7) Leistungserfüllung und Haftung

7.1 Der Anbieter stellt dem Kunden am Veranstaltungstag eine Ton- und Lichttechnik in dem im Vertrag vereinbarten Umfang und gegen das dort vereinbarte Entgelt zur Verfügung. Die Zusammenstellung der Ton- und Lichttechnik obliegt dabei dem Anbieter und richtet sich immer nach den örtlichen Gegebenheiten. Sollte es demnach zur Durchführung der Veranstaltung notwendig sein, zusätzliche Technik zur Verfügung zu stellen, so verpflichtet sich der Anbieter hierzu. Die Mehrkosten hierfür trägt der Kunde.

7.2 Für die Leistungserbringung des Anbieters sind vom Kunden entsprechende Räumlichkeiten mit einer gewissen Grundausstattung zur Verfügung zu stellen. Für die Ton- und Lichttechnik werden beispielsweise ordnungsgemäß gesicherte Steckdosen vorausgesetzt.


  • Schuko-Steckdosen 220/250V – 10A – 2,2 kW
  • Schuko-Steckdosen 220/250V – 16A – 3,5 kW
  • CEE-Steckdosen 380/400V – 16A – 11 kW
  • CEE-Steckdosen 380/400V – 32A – 22 kW

7.3 Für zügige Auf- und Abbauprozesse sollte die Lokalität zudem barrierefrei sein. Weite Transportwege zu Räumlichkeiten, welche sich in der 3. oder 5. Etage eines Gebäudes befinden und nur über Treppenhäuser, also Lokalitäten ohne Aufzug zu erreichen sind, verursachen Mehrkosten. Um Mehrkosten zu vermeiden, sind für die Erstellung eines Angebotes das persönliche Vorgespräch mit Besichtigung der Lokalität zentraler Bestandteil und unerlässlich.

7.4 Bei Einsätzen im Freien ist auf einen wettergeschützten Arbeitsplatz für den Anbieter zu achten. Der Wetterschutz gilt hier für die gesamte Ton- und Lichttechnik. Ein Faltpavillon in der Größe von 4×4 Metern, bei dem mindestens drei Seiten geschlossenen sein müssen, leistet hier gute Dienste. Eine Garage, Carport oder Anhänger kommt ebenfalls in Frage. Wichtig! Bei Außeneinsätzen ist die unterbrechungsfreie Stromversorgung sicherzustellen!

7.5 Der Kunde übernimmt die Haftung für technische und räumliche Sicherheit. Auch haftet der Kunde für die am Veranstaltungsort zur Verfügung gestellte technische Ausstattung. Das bedeutet, sobald die gesamte Ton- und Lichttechnik vom Anbieter am Veranstaltungsort aufgebaut wurde, haftet der Kunde bis zum Abbau der Technik für Verlust und Beschädigung, auch dann, wenn seine Gäste den Schaden verursachen. Der Auf- und Abbau der Ton- und Lichttechnik erfolgt, sofern nichts anderes vereinbart wurde, direkt vor und nach dem Einsatz. Zu diesem Zweck muss am Veranstaltungsort der kürzeste Transportweg vom und zum Parkplatz für den Anbieter gewährleistet sein.

8) Anwendbares Recht

8.1 Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

8.2 Ferner gilt diese Rechtswahl im Hinblick auf das gesetzliche Widerrufsrecht nicht bei Verbrauchern, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses keinem Mitgliedstaat der Europäischen Union angehören und deren alleiniger Wohnsitz und Lieferadresse zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses außerhalb der Europäischen Union liegen.

9) Alternative Streitbeilegung

9.1 Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr

Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.

9.2 Der Anbieter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

Vertreten durch die IT-Recht Kanzlei
Stand: 07.05.2024, 17:23 Uhr